Lebensmittel online kaufen: Wenn Frisches schlecht ist

Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel online – auch Milchprodukte, Obst oder Fleisch. Das spart Zeit, kann jedoch auch Tücken haben: Zum Beispiel, wenn die gelieferten Waren bei der Ankunft bereits verdorben sind. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps zur Rechtslage.

Für Lebensmittel-Shops im Internet gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für stationäre Supermärkte. “Das heißt, dass sie alle Angaben online zur Verfügung stellen müssen, die auf der Verpackung stehen”, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. “Denn nur so können sich Käuferinnen und Käufer über Zutaten, allergieauslösende Stoffe oder die Packungsgröße informieren.”

Verdorbene Ware ist Reklamationsgrund

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen. “Es muss erst bei der Lieferung ersichtlich sein”, erklärt Rempel. “Daher ist es kein Reklamationsgrund, wenn die gelieferte Milch bereits am nächsten Tag abläuft.” Frische und verderbliche Waren wie Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse können auch nicht einfach zurückgegeben werden. “Für solche Produkte gibt es kein Widerrufsrecht”, warnt Rempel.

Ist der Käse angeschimmelt oder die Wurst verdorben, sollte das hingegen unbedingt reklamiert werden. “Bei Lebensmittellieferungen gibt es ein Recht auf einwandfreie Ware, genau wie bei anderen Produkten”, sagt R+V-Experte Rempel. Der Online-Shop muss in diesem Fall für Ersatz sorgen. Wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist, können Kundinnen und Kunden vom Kauf oder einem Teil des Kaufs zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Um Anspruch auf eine Reklamation durchzusetzen, empfiehlt sich, die Ware direkt nach der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen. Fehlt etwas oder sind die Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand, sollte dies dem Online-Händler schnellstmöglich mit einem Foto als Beweis gemeldet werden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Anders als beim stationären Handel gibt es für Online-Shops ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Original verpackte Waren – auch Lebensmittel – können ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind frische Produkte und solche mit kurzer Haltbarkeit. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Käuferinnen und Käufer.
  • Wurde bei einem online bestellten Produkt nach der Zustellung die Hygiene-Versiegelung entfernt oder eine Konserve oder Flasche geöffnet, erlischt das Widerrufsrecht.
  • Auch speziell auf Kundenwunsch hergestellte Lebensmittel wie individuelle Müslimischungen können in der Regel nicht zurückgeschickt werden – es sei denn, die Firma bietet ausdrücklich ein Rückgaberecht an.
Vielleicht gefällt dir auch
Mehr lesen

Studie besagt: Gesundheit und Familie sind das Wichtigste für ein lebenswertes Leben

Was macht das Leben lebenswert? – dies wollte die Hannoversche in einer repräsentativen Befragung unter 1.000 Bundesbürgern, die Marktforschungsinstitut Toluna durchgeführt hat, wissen. Das Ergebnis: Die Gesundheit steht an oberster Stelle, gefolgt vom Familienleben. Dabei weichen die Nennungen von Einzelpersonen- und Mehrpersonenhaushalten ohne und mit Kindern zum Teil erheblich voneinander ab. Das Absicherungsverhalten spiegelt die genannten Werte bei allen Gruppen allerdings nicht wider.
Mehr lesen
Mehr lesen

Sparen und Schenken in Zeiten der Inflation: Umfrage offenbart aktuelle Trends

Die Preise steigen, die Verbraucherstimmung sinkt, das Konsumklima ist auf dem Tiefstand. Ob freiwillig oder unfreiwillig, Konsumenten in Deutschland sparen und schränken sich ein. Doch wie sieht das aus? Und wie ist es dabei ums Schenken bestellt? Der deutsche Marktführer WUNSCHGUTSCHEIN hat nachgefragt. Die gute Nachricht vorweg: Es gibt Hoffnung für Weihnachten und vor allem für die Kinder.
Mehr lesen
Mehr lesen

Gesunde Unternehmen – Challenge 2022: Gesundheitsbewusste Unternehmen und Beschäftigte ausgezeichnet

Die Gewinner des diesjährigen hkk-Wettbewerbs zur Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements “Gesunde Unternehmen – Challenge 2022” stehen fest: Die Bremer Wichmann und Ullrich GmbH (1. Platz, 10.000 Euro), die mindshape GmbH mit Sitz in Köln (2. Platz, 5.000 Euro) und die in Hannover ansässige Untis Niedersachsen GmbH (3. Platz, 2.500 Euro). Der Versicherungsmakler Markus Heider aus Harsewinkel erhält für sein starkes Engagement im betrieblichen Gesundheitsmanagement (kurz: BGM) den mit 2.000 Euro dotierten Kleinunternehmerpreis für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Mehr lesen
Mehr lesen

New Work und Nachhaltigkeit in einem – Acer präsentiert eKinekt Fahrradschreibtisch

Acer hat heute den smarten Bike Desk eKinekt BD 3 vorgestellt. Das Gadget kombiniert einen Schreibtisch mit einem stationären Fahrrad und ermöglicht so einen nachhaltigen und gesünderen Lebensstil. Mit dem eKinekt BD 3 kann man gleichzeitig arbeiten und trainieren, während die erzeugte kinetische Energie direkt über zwei USB-Type-A-Anschlüsse bzw. einen USB-Type-C-Anschluss die verwendeten Geräte antreibt und auflädt.
Mehr lesen
Mehr lesen

Immunsystem: 5:0 für eine starke Abwehr – fünf Strategien, die gut durch den Winter helfen

Grippeviren und andere Krankheitserreger gehen jetzt, in der kalten Jahreszeit, wieder um – auch Covid-19 zirkuliert weiterhin. Um uns zu schützen, arbeitet das Immunsystem auf Hochtouren. Im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” zeigen Prof. Dr. Ulrike Gimsa, Immunologin in Dummerstorf, und Prof. Dr. Carsten Watzl, Immunologe an der TU Dortmund, fünf Strategien, mit denen wir unsere Abwehr winterfest machen können.
Mehr lesen
Mehr lesen

forsa-Studie: Vor allem Frauen sind für nachhaltige Geldanlagen empfänglich

Frauen interessieren sich zwar generell weniger als Männer für Geldanlagen (32% zu 52%) und haben auch seltener von “nachhaltigen Geldanlagen” gehört oder gelesen (61% zu 69%). Doch wenn ihnen das Thema “nachhaltige Geldanlagen” geläufig ist, dann sind es vor allem sie, die sich persönlich näher damit befassen (49% Frauen zu 45% Männer) und diese Anlageform auch aktiv für sich nutzen (29% zu 28%).
Mehr lesen